English version: Disposal of Lobaro devices.

Diese Seite informiert Sie über das Vorgehen der Lobaro GmbH in Bezug auf die EU Richtlinie 2002/96/EC über Elektro- und Elektronikaltgeräte (engl. WEEE), umgesetzt in deutsches Recht durch das "Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz – ElektroG)". Die nachfolgend gemachten Aussagen über die Entsorgung von außer Gebrauch genommenen Lobaro Geräten gelten verbindlich nur für Kunden innerhalb Deutschlands. Kunden in anderen Ländern sollten ihre örtlichen Behörden kontaktieren, um entsprechende Informationen zu erhalten.

Ein vordringliches Ziel der EU Richtlinie 2002/96/EC ist es, die Entsorgung von Elektro-/Elektronikaltgeräten zusammen mit dem unsortierten Hausmüll zu minimieren und einen hohen Grad an getrennter Sammlung und Verwertung von Elektro-/Elektronikaltgeräten zu erreichen. Elektronische Geräte können Stoffe enthalten, die schädlich für die Umwelt und die menschliche Gesundheit sind und auf keinen Fall zusammen mit dem Hausmüll entsorgt werden sollten.

WEEE

Die WEEE-Richtlinie (von engl.: Waste of Electrical and Electronic Equipment; deutsch: Elektro- und Elektronikgeräte-Abfall) ist die EU-Richtlinie 2002/96/EC zur Reduktion der zunehmenden Menge an Elektronikschrott aus nicht mehr benutzten Elektro- und Elektronikgeräten. Ziel ist das Vermeiden, Verringern sowie umweltverträgliche Entsorgen der zunehmenden Mengen an Elektronikschrott durch eine erweiterte Herstellerverantwortung.

Ordnungsgemäße Entsorgung von B2B Lobaro Geräten

Lobaro Geräte werden für den professionellen Gebrauch entwickelt und vermarktet. Dementsprechend sind sie von der zuständigen deutschen Agentur Stiftung EAR (Elektro- Altgeräte Register) als B2B (business to business) Produkte anerkannt worden. Die Lobaro GmbH ist dort unter der Nr. DE18824018 registriert.

Die B2B Klassifizierung bedeutet, dass Lobaro nicht zur Abholung von Elektro-/Elektronikaltgeräten bei den kommunalen Sammelstellen verpflichtet ist, wie es das ElektroG den Produzenten von für den Konsumenten-Markt bestimmten Elektro-/Elektronikgeräten vorschreibt.

Folglich dürfen unsere Produkte auch nicht auf diesem Wege entsorgt werden.

Stattdessen bieten wir unseren Kunden an, nicht mehr gebrauchte Lobaro Geräte zurückzunehmen und auf unsere Kosten ordnungsgemäß zu entsorgen.

Um Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten zu schaffen, arbeiten wir mit mehreren qualifizierten Recyclingunternehmen zusammen. Wenn ein von uns hergestelltes Gerät zu einem Altgerät geworden ist und Sie es zurückgeben möchten, wenden Sie sich bitte an: https://www.take-e-way.de/leistungen/elektrogesetz-weee-elektrog/b2b-altgeraete-ruecknahme-entsorgung/ und füllen Sie den Fragebogen aus.

RoHS

Als Hersteller von industriellen Geräten der Informations- und Telekommunikationstechnik produzieren wir RoHS konform, gemäß den Inhalten der EU-Richtlinie 2011/65/EU.

Batteriegesetz

Die Lobaro GmbH ist auch unter der Reg-Nr. DE87567817 nach dem Batteriegesetz (BattG) registriert. Gemäß § 12 Satz 1 Nr. 1-3 BattV (Verordnung über die Rücknahme und Entsorgung gebrauchter Batterien und Akkumulatoren (BattVO) vom 27. März 1998 (BGBl. I S. 658)) weisen wir als Verkäufer darauf hin, dass der Kunde als Endverbraucher zur Rückgabe gebrauchter Batterien gesetzlich verpflichtet ist. Batterien können nach Gebrauch beim Verkäufer oder in dessen unmittelbarer Nähe unentgeltlich zurückgegeben werden. Werden Batterien an den Verkäufer übersandt, ist das Paket ausreichend zu frankieren.

Das nachfolgende Symbol bedeutet, dass es sich um schwermetallhaltige, schadstoffhaltige Batterien handelt, die nicht mit dem einfachen Haus- oder Gewerbeabfall entsorgt werden dürfen. Die unter dem Symbol befindlichen Abkürzungen bedeuten:

CdCadmium
HgQuecksilber
LiLithium
Li-IonLithium-Ion
NiNickel
MhMetalhydride
PbBlei
ZiZink


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